Steuermann werden

Wer mindestens im Besitz des Sportseeschifferscheins und zwei Törns auf CLIPPER-Schiffen gesegelt ist, kann als Steuermannanwärter die Reisen mitfahren und dabei Unterschriften für den „Erfahrungsnachweis für Schiffer und Maschinisten auf Traditionsschiffen“ sammeln. Steuermannanwärter zahlen bei CLIPPER einen reduzierten Törnpreis.

Der "Erfahrungsnachweis für Schiffer und Maschinisten auf Traditionsschiffen" enthält eine Liste von Aufgaben, Tätigkeiten und Kenntnissen, die an Bord von Traditionsschiffen ausgeübt und angewendet werden sollen. Der Katalog soll innerhalb von vier Jahren abgearbeitet sein. Kapitäne oder Steuerleute mit mindestens dem Sportseeschifferschein plus Zusatzeintrag Traditionsschiffer können die Unterschriften leisten für Punkte, die auf einem Törn bearbeitet werden. Einträge, die während der Winterarbeit geleistet werden, können die Schiffszuständigen unterschreiben. Das Thema Rahsegel kann auf ALBATROS und in Teilen auch auf AMPHITRITE testiert werden oder in Kooperation auf einem Rahsegler („Roald Amundsen“, „Thor Heyerdahl“...)

Der Antrag auf den Zusatzeintrag wird mit Sportseeschifferschein oder Sporthochseeschifferschein, den bescheinigten Erfahrungsnachweisen beim DSV eingereicht. Zu unterschiedlichen Zeiten entscheiden Kommissionen über die Einträge. Wenn die Erfahrungsnachweise vollständig sind, ist keine Prüfung mehr notwendig und der Zusatzeintrag wird in den vorhandenen Schein (SSS / SHS) eingetragen.

Sportbootführerschein See (SBF See):
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Besteht aus theoretischer und praktischer Prüfung (auf einem Motorboot).

Sportküstenschifferschein (SKS):

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).
Ist als Zwischenschritt zum Sportseeschifferschein nicht nötig.

Sportseeschifferschein (SSS):
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal,
Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer)

Sporthochseeschifferschein (SHS):
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).

Funkzeugnis:

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) – Mindestalter 15 Jahre
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis etwa 35 Seemeilen) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) – Mindestalter 18 Jahre
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Besetzung von Traditionsschiffen

Seit über zehn Jahren bemühen sich das Bundesverkehrsministerium (BVM) und die Traditionsschiffsvereine, vertreten durch die Gemeinsame Sicherheitskommission für historische Wasserfahrzeuge (GSHW), die Besetzung der Traditionsschiffe mit Kapitänen, Steuerleuten und Maschinisten zu regeln. Die Besetzung von Traditionsschiffen ist in der Sportseeschifferscheinverordnung definiert.

Die Besetzung von Traditionsschiffen muss erfolgen:

  • mit Patentinhabern aus der Berufsschifffahrt, also mit aktuell gültigem nautischen oder technischen STCW-Patent
  • durch Inhaber des Sportseeschifferscheines (SSS) bzw. Sporthochseeschifferscheines (SHS) mit dem Zusatzeintrag der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen als Schiffer
  • durch Inhaber des Sportseeschifferscheines (SSS), Sporthochseeschifferscheines (SHS) mit dem Zusatzeintrag zum Betreiben der Maschinenanlage oder des Befähigungsnachweises als Maschinist auf Traditionsschiffen
  • für Schiffe mit einer Funkanlage für das Seegebiet A1 ist ein Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I (BGBF I) oder ein Short Range Certificate (SRC) nötig
  • für Schiffe mit einer Funkanlage für das Seegebiet bis A3 ist ein Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) oder ein Long Range Certificate (LRC) nötig

Grundsätzlich gilt, dass der Betreiber der Traditionsschiffe für einen sicheren Schiffsbetrieb sorgen muss und für die qualifizierte und ausreichend Besetzung mit nautischen und technischen Führungspersonal verantwortlich ist. Darüber hinaus obliegt dem Eigner die Festlegung der ausreichenden Anzahl und der Eignung der Schiffsleute auf seinem Schiff unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation und des beabsichtigten Reiseverlaufes. Für die CLIPPER-Schiffe gilt, dass mindestens der Kapitän und der erste Steuermann ein gültiges Funkbetriebszeugnis haben müssen.

Weitere Informationen zu Stammcrew auf Tradditionsschiffen sowie der Beantragung von Scheinen und Befähigungsnachweisen sind auf den Seiten der der Gemeinsamen Kommission für Historische Wasserfahrzeuge (GSHW) zu finden.