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Neuregelung für Stammbesatzungen auf Traditionsschiffen

Am 17.12.97 veröffentlichte das Bundesverkehrsministerium (BVM) mit einer Bekanntmachung die Neuregelung der Richtlinien zur Durchführung der Sportseeschifferscheinverordnung.
In den folgenden Jahren wurde die Neufassung der SportseeschifferscheinVO mehrmals angepasst und ergänzt. Nicht zuletzt durch die Aufnahme der Anforderungen an die Besetzung der Schiffe mit Inhabern von Funkzeugnissen.

 
 
Was steckt nun dahinter?
 
  Seit nunmehr 10 Jahren gibt es Bemühungen des BVM und der Traditionsschiffsvereine, vertreten durch die GSHW, die Besetzung der Traditionsschiffe mit Kapitänen, Steuerleuten und Maschinisten zu regeln. Hintergrund der Überlegungen war, dass die Traditionsschiffe früher oft als Handelsschiffe ihren Dienst taten und entsprechend zu besetzen waren. Wollte man den Dampfeisbrecher Stettin bewegen, so waren Nautiker und Techniker mit hohen Patenten erforderlich. Um auch weiterhin die Schiffe ausreichend und qualifiziert zu besetzen, wurden Wege gesucht, die es erlauben, eine Besetzungsrichtlinie zwischen Sportboot und Berufsschiffahrt unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung zu finden.
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International änderten sich die Anforderungen ebenfalls. So müssen alle Befähigungszeugnisse (Deck, Maschine und Funk) neben dem deutschsprachigen Wortlaut auch einen englischen Wortlaut besitzen, aus dem hervorgeht, um welche Befähigung es sich handelt. Dieses gilt natürlich nicht nur für den Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein sondern auch für den Traditionsschiffereintrag.
Leider führt diese bei den in der Übergangszeit vor 1997 ausgestellten Zulassungen des BVM zu Schwierigkeiten. Sie sind zwar weiterhin gültig, da sie aber nur in deutscher Sprache sind, gibt es im Ausland Probleme.

Die Besetzung von Traditionsschiffen mit Führungspersonal muss erfolgen:

  • mit Patentinhabern aus der Berufsschifffahrt, d.h. mit aktuell gültigem nautischen oder technischen STCW-Patent.
  • durch Inhaber des Sportseeschifferscheines (SSS) bzw Sporthochseeschifferscheines (SHS) mit dem Zusatzeintrag der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen als Schiffer .
  • durch Inhaber des Sportseeschifferscheines (SSS), Sporthochseeschifferscheines (SHS) mit dem Zusatzeintrag zum Betreiben der Maschinenanlage oder des Befähigungsnachweises als Machinist auf Traditionsschiffen.
  • für Schiffe mit einer Funkanlage für das Seegebiet A1 (AL, AM, SD) ist ein Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I (BGBF I) oder eine Short Range Certificate (SRC) nötig.
  • für Schiffe mit einer Funkanlage für das Seegebiet A1 und A2 (JS) ist ein Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) oder ein Long Range Certificate (LRC) nötig.

Die Einträge für Schiffer können auf Motor getriebene Fahrzeuge, die für Maschinisten auf Diesel oder Dampfanlagen beschränkt werden.

Grundsätzlich gilt natürlich auch weiterhin, dass der Betreiber der Traditionsschiffe für einen sicheren Schiffsbetrieb sorgen muss und für die qualifizierte und ausreichend Besetzung mit nautischen und technischen Führungspersonal verantwortlich ist. Darüber hinaus obliegt dem Eigner die Festlegung der ausreichenden Anzahl und der Eignung der Schiffsleute auf seinem Schiff unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation und des beabsichtigten Reiseverlaufes.

Die Mindestbesetzung mit Führungspersonal wurde für Schiffe von 25-55m Rumpflänge wie folgt festgelegt:

Küstengewässer zwei Inhaber eines Sportseeschifferscheines mit Zusatzeintrag für Traditionsschiffe
weltweite Fahrt drei Inhaber des Sporthochseeschifferscheines mit Zusatzeintrag
auf Segelschiffen ein Inhaber eines Befähigungsnachweises für Maschinisten auf Traditionsschiffen (Motor)
auf Maschinenfahrzeugen zwei Inhaber eines Befähigungsnachweises für Maschinisten auf Traditionsschiffen
(Motor oder Dampf, je nach Antriebsanlage)

Für die CLIPPER-Schiffe gilt, dass mindestens der Kapitän und der erste Steuermann ein gültiges Funkbetriebszeugnis haben muss.

Erwerb des Zusatzeintrages für Traditionsschiffe

CLIPPER gibt Mitgliedern die mindestens 2 Reisen als Deckshand auf CLIPPER-Schiffen gemacht haben und in Besitz eines Sportsee- bzw. Sporthochseeschifferscheines sind die Möglichkeit, an Bord der Schiffe die benötigten Erfahrungsnachweise zu erlangen. Entsprechendes gilt für Anwärter auf den Traditionsschiffer Maschine, wenn sie eine vom DSV anerkannte Berufsausbildung als Grundvoraussetzung mitbringen.

Um nicht verschiedene Institutionen mit der Ausstellung zu beauftragen, wurde als Anlaufstelle für Anträge die Zentrale Verwaltungsstelle für den Sportsee- und Sporthochseeschifferschein im Deutschen Segler Verband e. V., Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, Tel.: 040 632009-0 benannt. Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen die für Ihren speziellen Fall maßgeblich sind.

 

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