Ausguck
Dem Ausguck kommt (besonders Nachts) eine wichtige Aufgabe zu. Er hat auf Folgendes zu achten und zu melden:
- Tonnen
- Fischereizeichen
- Treibgut
- Lichter (besonders neu auftauchende Leuchtfeuer u. Leuchttonnen)
(aus dem Abstand zum Feuer beim ersten Auftauchen kann der Steuermann wichtige Informationen für den
Standort und die Wetterverhältnisse gewinnen)
- Schiffe
- Nebel
Außerdem achtet er auf die eigenen Positionslichter: grün an Stb, rot an Bb, weißes Toplicht
(wenn Schiff mit Motor läuft) oder rot-über-grünes Toplicht (Schiff unter Segel). Von achtern kann
die Funktion dieser Lichter meistens nicht überwacht werden.
Jede Beobachtung ist mit Richtungsangabe zu melden, und zwar gibt man den Winkel zwischen
Schiffslängsachse und dem Objekt an. Weil der Winkel sowieso nur geschätzt werden kann, genügt die
früher übliche Strich-Angabe (1 Strich = 11,25°).
90° - querab - sind 8 Strich. Ein schräg vorne rechts (etwa 45°, die Winkelhalbierende) gesichtetes Fahrzeug
wird also gemeldet mit "Schiff 4 Strich Steuerbord voraus", eine Tonne etwa 10 Grad an Backbord
mit "Tonne 1 Strich Backbord voraus", ein Segler leicht links von der Schiffslängsachse mit
"Segler eben an Backbord".
Die Richtung direkt geradeaus in Fahrtrichtung bezeichnet man mit "recht voraus". Das Gegenteil
ist "recht achteraus".
Die Positionslichter beleuchten einen Bereich, der von recht voraus (0 Grad) bis jeweils 112,5 Grad nach
beiden Seiten scheint. Dabei ist das Licht an Steuerbord grün, an Backbord rot.
Das Hecklicht ist weiß und beleuchtet den zwischen den Positionslichtern verbleibenden Sektor von 135
Grad. Es ist nur von achterlichen Fahrzeugen aus zu erkennen.
Das Toplicht, ebenfalls weiß, ist über den gesamten von den Positionslichtern beschienenen Sektor von
225 Grad sichtbar. Es wird nur gesetzt, wenn die Maschine läuft
Die Segellaterne, rot über grün, ist eine Rundumlaterne, die einen Sektor von 360 Grad bescheint,
und - wie der Name schon sagt, nur gesetzt wird, wenn gesegelt wird.