1. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem
vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Mit der
unterschriebenen Anmeldung wird von dem Anmeldenden oder seinem
gesetzlichen Vertreter die Mitgliedschaft beantragt und
anerkannt, daß das Schiff vom Verein CLIPPER
satzungsgemäß allein zur Erfüllung ideeller
Zwecke und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der
Anmeldende unterwirft sich als Mitsegler der Bordordnung und den
Anweisungen der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied.
Er erkennt an, daß die Nichtbefolgung der Anordnungen der
Schiffsführung bezüglich der Sicherheit des Schiffes
- wie etwa die Nichtbefolgung des
Rauchverbotes unter Deck - oder
Zuwiderhandlungen gegen die Zollbestimmungen zum Ausschluß
von der Weiterreise führen kann. Mit der Bestätigung
der Anmeldung durch CLIPPER wird die Teilnahme am Segeltörn
verbindlich.
2. Mitgliedschaft
Die Teilnahme an einem Segeltörn setzt die Mitgliedschaft im
Verein CLIPPER voraus. Die Mitgliedschaft wird unabhängig von
der Anmeldung auf unbestimmte Zeit beantragt. Sie ist für
das Beitrittsjahr beitragsfrei. Eine wiederholte Inanspruchnahme
der Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2008 für Jugendliche bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 30,00 Euro (inkl. für das Beitragsjahr, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird) und für Erwachsene 90,00 Euro; bei vorliegender Lastschrifteinzugsermächtigung: 27,00 Euro bzw. 85,00 Euro. Auf Antrag gilt für (Ehe-)paare 85,00 + 52,50 Euro bei Zahlung per Lastschrifteinzug. Die Lastschrifteinzugsermächtigung muß spätestens bis 31.12. des Vorjahres des ersten beitragsfälligen Jahres vorliegen. - Hinweis zur Beitragshöhe bis 31.12.2007: Mitglieder bis einschl. 27 Jahre 20,00 Euro, alle älteren 70,00 Euro, bei Zahlung im Lastschrifteinzugsverfahren 17,00 Euro bzw. 65,00 Euro; Partner 65,00 + 32,50 Euro.
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. November zum Ende des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Eine vorliegende Lastschrifteinzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft.
3. Törnbeitrag
Die in der Törnrechnung ausgewiesene Anzahlung muß
spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung der
Anmeldung, der restliche Törnbeitrag spätestens 8
Wochen vor Beginn des Segeltörns bei uns eingegangen sein.
Die Bankverbindungen sind der Bestätigung zu entnehmen. Zur
Sicherung des Reisepreises hat CLIPPER eine
Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Mit Zugang der
Reisebestätigung wird dem Törnteilnehmer ein
Sicherungsschein übermittelt, der ihm einen unmittelbaren
Anspruch gegen den Versicherer einräumt. CLIPPER behält
sich vor, personenbezogene Zuschläge (z. B. Treibstoff-,
Sicherheitszuschlag) den Törnteilnehmern in Rechnung zu
stellen.
4. Rücktritt durch den Anmeldenden: Bei Rücktritt von einem bestätigten Segeltörn bis 8 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn werden 50 %, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn 75 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen werden 90 % des Törnbeitrages einbehalten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Clipper DJS e.V. einen höheren oder der Anmeldende keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.
5. Törnausfall
Sollte aus irgendeinem Grunde der Segeltörn (Schäden am
Schiff, höhere Gewalt) annulliert werden müssen, wird
der Törnbeitrag zurückgezahlt. Es können keine
weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
6. Mindestteilnehmeranzahl
Ein Segeltörn setzt das Erreichen einer
Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen zusätzlich zur
Stammbesatzung voraus.
7. Änderung des
Törnplans
Der Verein und die Schiffsführung behalten sich vor,
Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der
Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie des Fahrgebietes vorzunehmen,
falls dieses aus nautischen Gründen oder Gründen der
Schiffssicherheit notwendig wird. Ebenso können aus diesen
Gründen Törns zusammengelegt oder geteilt und eine
Änderung der Route vorgenommen werden. Daraus entstehende
Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht
werden.
8. Leistungen
Mit den Törnbeiträgen wird die materielle Grundlage
für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft
geschaffen sowie entsprechende Unterkunft an Bord und Verpflegung
abgegolten. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den
Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt
außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs von
CLIPPER. Für alle Gruppenfahrten vom Treffpunkt zum
Liegeplatz des Schiffes, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen
mit dem Törnbeitrag berechnet werden, tritt CLIPPER nur als
Vermittler auf. Träger ist ausnahmslos die jeweilige
Transportgesellschaft.
9. Gesundheit des Mitseglers
Es wird versichert, daß der angemeldete Teilnehmer
organisch gesund und den körperlichen Anstrengungen eines
Segeltörns gewachsen ist und nicht an einer ansteckenden
oder Anfall-Krankheit (z. B. Epilepsie) leidet. Er muß
mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können.
Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden.
Auf Mängel im Farbunterscheidungsvermögen und
Hörfehler muß bei der Anmeldung und gegenüber dem
Kapitän zu Beginn des Segeltörns aufmerksam gemacht
werden.
10. Mindestalter
Jeder Teilnehmer muß mindestens 15 Jahre alt sein.
11. Versicherungen
Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen
sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen
bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch
nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung für
die Törnteilnehmer besteht nicht. Es wird der Abschluß
einer Freizeitunfall- und Krankenversicherung sowie einer
Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Eine normale
Krankenversicherung schließt einen Rücktransport
zum Heimatort nicht ein.
Für das Abhandenkommen von Gepäck, Wertgegenständen und Geld wird nicht gehaftet. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
12. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der
Besatzung und Mitsegler. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner
Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern
teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und
Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei
groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen
Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen
von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne
Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages
heimgeschickt werden.
Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet. Dem Verein entstehende Schäden bei Mißachtung gehen zu Lasten des Törnteilnehmers.
13. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von CLIPPER für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mitseglers
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt worden ist oder soweit CLIPPER für einen
dem Mitsegler entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens
eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche gegen CLIPPER aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CLIPPER bei Personenschäden bis 6.000 Euro je Mitsegler und Segeltörn.
Gelten für die von einem anderen Leistungsträger erbrachte Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich CLIPPER gegenüber dem Mitsegler gegenüber hierauf berufen.
14. Datenschutz
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden zur
Abwicklung mit EDV verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz
ist gewährleistet.
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