1. Anmeldung
Die Anmeldung für einen Segeltörn erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular. Mit der unterschriebenen Anmeldung wird von dem Anmeldenden oder seinem gesetzlichen Vertreter die Mitgliedschaft beantragt und anerkannt, daß das Schiff vom Verein CLIPPER satzungsgemäß allein zur Erfüllung ideeller Zwecke und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Anmeldende unterwirft sich als Mitsegler der Bordordnung und den Anweisungen der Schiffsführung wie ein Besatzungsmitglied. Er erkennt an, daß die Nichtbefolgung der Anordnungen der Schiffsführung bezüglich der Sicherheit des Schiffes - wie etwa die Nichtbefolgung des Rauchverbotes unter Deck - oder Zuwiderhandlungen gegen die Zollbestimmungen zum Ausschluß von der Weiterreise führen kann. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch CLIPPER wird die Teilnahme am Segeltörn verbindlich.

2. Mitgliedschaft
Die Teilnahme an einem Segeltörn setzt die Mitgliedschaft im Verein CLIPPER voraus. Die Mitgliedschaft wird unabhängig von der Anmeldung auf unbestimmte Zeit beantragt. Sie ist für das Beitrittsjahr beitragsfrei. Eine wiederholte Inanspruchnahme der Beitragsfreiheit ist ausgeschlossen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2008 für Jugendliche bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 30,00 Euro (inkl. für das Beitragsjahr, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird) und für Erwachsene 90,00 Euro; bei vorliegender Lastschrifteinzugsermächtigung: 27,00 Euro bzw. 85,00 Euro. Auf Antrag gilt für (Ehe-)paare 85,00 + 52,50 Euro bei Zahlung per Lastschrifteinzug. Die Lastschrifteinzugsermächtigung muß spätestens bis 31.12. des Vorjahres des ersten beitragsfälligen Jahres vorliegen. - Hinweis zur Beitragshöhe bis 31.12.2007: Mitglieder bis einschl. 27 Jahre 20,00 Euro, alle älteren 70,00 Euro, bei Zahlung im Lastschrifteinzugsverfahren 17,00 Euro bzw. 65,00 Euro; Partner 65,00 + 32,50 Euro.

Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. November zum Ende des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Eine vorliegende Lastschrifteinzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft.

3. Törnbeitrag
Die in der Törnrechnung ausgewiesene Anzahlung muß spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung, der restliche Törnbeitrag spätestens 8 Wochen vor Beginn des Segeltörns bei uns eingegangen sein. Die Bankverbindungen sind der Bestätigung zu entnehmen. Zur Sicherung des Reisepreises hat CLIPPER eine Insolvenzschutzversicherung abgeschlossen. Mit Zugang der Reisebestätigung wird dem Törnteilnehmer ein Sicherungsschein übermittelt, der ihm einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer einräumt. CLIPPER behält sich vor, personenbezogene Zuschläge (z. B. Treibstoff-, Sicherheitszuschlag) den Törnteilnehmern in Rechnung zu stellen.

4. Rücktritt durch den Anmeldenden: Bei Rücktritt von einem bestätigten Segeltörn bis 8 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn werden 50 %, bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn 75 %, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen werden 90 % des Törnbeitrages einbehalten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Clipper DJS e.V. einen höheren oder der Anmeldende keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.

5. Törnausfall
Sollte aus irgendeinem Grunde der Segeltörn (Schäden am Schiff, höhere Gewalt) annulliert werden müssen, wird der Törnbeitrag zurückgezahlt. Es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

6. Mindestteilnehmeranzahl
Ein Segeltörn setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen zusätzlich zur Stammbesatzung voraus.

7. Änderung des Törnplans
Der Verein und die Schiffsführung behalten sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie des Fahrgebietes vorzunehmen, falls dieses aus nautischen Gründen oder Gründen der Schiffssicherheit notwendig wird. Ebenso können aus diesen Gründen Törns zusammengelegt oder geteilt und eine Änderung der Route vorgenommen werden. Daraus entstehende Transfer- oder sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden.

8. Leistungen
Mit den Törnbeiträgen wird die materielle Grundlage für den Segelsport im Rahmen traditioneller Seemannschaft geschaffen sowie entsprechende Unterkunft an Bord und Verpflegung abgegolten. Die An- und Abreise zum Treffpunkt für den Segeltörn ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs von CLIPPER. Für alle Gruppenfahrten vom Treffpunkt zum Liegeplatz des Schiffes, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit dem Törnbeitrag berechnet werden, tritt CLIPPER nur als Vermittler auf. Träger ist ausnahmslos die jeweilige Transportgesellschaft.

9. Gesundheit des Mitseglers
Es wird versichert, daß der angemeldete Teilnehmer organisch gesund und den körperlichen Anstrengungen eines Segeltörns gewachsen ist und nicht an einer ansteckenden oder Anfall-Krankheit (z. B. Epilepsie) leidet. Er muß mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung schwimmen können. Sehfehler müssen durch Augengläser ausgeglichen werden. Auf Mängel im Farbunterscheidungsvermögen und Hörfehler muß bei der Anmeldung und gegenüber dem Kapitän zu Beginn des Segeltörns aufmerksam gemacht werden.

10. Mindestalter
Jeder Teilnehmer muß mindestens 15 Jahre alt sein.

11. Versicherungen
Bei Veranstaltungen, die segelsportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen bei seetüchtigem Schiff und Handeln nach Seemannsbrauch nicht alle Risiken ausschließen. Eine Versicherung für die Törnteilnehmer besteht nicht. Es wird der Abschluß einer Freizeitunfall- und Krankenversicherung sowie einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Eine normale Kran­kenversicherung schließt einen Rücktransport zum Heimatort nicht ein.

Für das Abhandenkommen von Gepäck, Wertgegenständen und Geld wird nicht gehaftet. Wir empfehlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

12. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung und Mitsegler. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages heimgeschickt werden.

Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet. Dem Verein entstehende Schäden bei Mißachtung gehen zu Lasten des Törnteilnehmers.

13. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von CLIPPER für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mitseglers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit CLIPPER für einen dem Mitsegler entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle Schadensersatzansprüche gegen CLIPPER aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CLIPPER bei Personenschäden bis 6.000 Euro je Mitsegler und Segeltörn.

Gelten für die von einem anderen Leistungsträger erbrachte Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich CLIPPER gegenüber dem Mitsegler gegenüber hierauf berufen.

14. Datenschutz
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden zur Abwicklung mit EDV verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet.

Hier gibt's die Törnbedingungen als PDF-Datei (27 KB) zum Download.
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