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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil zu Traditionsschiffen


Norbert Damm
08.09.2005, 13:40
Schiffsmeldungen (Hamburger Abendblatt)
Urteil zu Traditionsschiffen
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine deutliche Trennlinie gezogen: Ein Traditionsschiff ist nicht nur einfach ein altes Schiff, es muß auch als maritimes Kulturerbe betrachtet und historisch erhaltenswert eingestuft werden. Damit wird dem Mißbrauch des Begriffes Traditionsschiff ein Riegel vorgeschoben.Bislang hatten kommerzielle Unternehmen in einigen Häfen versucht, Bestimmungen zur Sicherheit ihrer Fahrgäste zu umgehen, indem sie beliebige alte Schiffe als Traditionsschiffe bezeichneten, um damit Angel- und Ausflugsfahrten zu unternehmen. In solchen Fällen verhängte die See-Berufsgenossenschaft Auslaufverbote, deren Rechtmäßigkeit jetzt durch das Urteil bestätigt wurde.

erschienen am 8. September 2005