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Norbert Damm
13.05.2004, 14:37
Nautische Nachrichten vom Hamburger Segler Verband:

Westliche Ostsee
Betonnung eingeschränkt.
Für die gesamte westliche Ostsee hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck zu Beginn der Saison umfassende Einsparungen in der Betonnung zwischen der Flensburger Förde und der Lübecker Bucht vorgenommen. Rund 90 Tonnen werden eingezogen. Auch in der Schlei sind allein etwa 60 Tonnen eingezogen worden. Es wurden aber nicht nur zahlreiche Tonnen entfernt, sondern andere verlegt bzw. neu bezeichnet. Die Änderungen in den Betonnungen wurden in den neu herausgegebenen Seekarten berücksichtigt. Generell ist der Kauf neuer Karten anzuraten. Siehe auch “Die Ostsee wird umbetonnt” und weitere Hinweise in dieser Ausgabe unter “Neue Bücher”.


Ostsee. Darßer Ort
Kein Geld - Hafen gesperrt.
Anfang April hat das WSA Stralsund den Nothafen Darßer Ort wegen Versandung der Einfahrt für jeglichen Verkehr gesperrt! Wegen der desolaten Finanzlage im Bundesverkehrsministerium fehlt das Geld zum Baggern der Zufahrtsrinne. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hat bereits gegen die Maßnahme beim Bundesverkehrsminister protestiert, denn auch der dort stationierte Seenotkreuzer musste verlegt worden und wird nun von Barhöft aus einen vermutlich um 90 Seemeilen längeren Anfahrtsweg haben. Im Umkreis von 50 Seemeilen steht der Sportschifffahrt jetzt kein Schutzhafen mehr zur Verfügung.
Wenn nicht schnellstens etwas passiert, wird die Sportschifffahrt einstweilen also wieder den Weg über Dänemark nehmen müssen und die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern meiden. Ob das der dortigen Wirtschaft zuträglich ist? Im Widerspruch zu der Maßnahme des Bundes steht die Tatsache, dass das Umweltministerium von MV die Steganlagen rechtzeitig zu Saisonbeginn für 200000 Euro saniert hat! Für die Baggerung ist das Land jedoch nicht zuständig, sondern der Bund.
(Quelle: Die Welt vom 20. 04. 04)

UKW-Neue Vorschriften
Für UKW-Seefunkanlegen gelten seit Anfang des Jahres neue Vorschriften, nach denen nur noch Geräte neu angemeldet werden können, die den aktuellen Vorgabe entsprechen. Das gilt auch für Ummeldungen. Diese Veränderung wurde von der Internationalen Fernmeldeunion bereits 2001 beschlossen, doch erlangte das entsprechende Gesetz in Deutschland erst zur jüngsten Jahreswende Gültigkeit. Hintergrund der Neuregelung ist eine Änderung in der Kanalbelegung für UKW-Funkanlagen, die mit der Einführung von AIS (Automatic Identification System) nötig wurde.
(Quelle: bootswirtschaft Nr. 2/04)

Rundfunk
Der Redaktion liegen Hinweise auf verstärkte Kontrollen von Radio- und Fernsehgeräten an Bord durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) vor. Demzufolge sollten Eigner für unangemeldete Geräte sogar Nachzahlungen für die Dauer ihres Yachtbesitzes leisten oft mehrere hundert Euro. Michael Gessat, Leiter der Abteilung Rundfunkgebühren beim NDR, erklärt dazu, dass Radio- oder Fernsehgeräte auf Segelyachten grundsätzlich gebührenpflichtig sind, egal ob fest eingebaut oder transportabel. Deshalb sei es normal, dass Yachten dahingehend kontrolliert werden. Allerdings dürfen sich Nachforderungen nicht am Kaufdatum der Yacht orientieren, sondern lediglich an Anschaffung und Betrieb des jeweiligen Gerätes.
(Quelle: Yacht Nr. 5/04, S. 12)


Signalpistolen in den Bordtresor!
Nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein müssen Signalwaffen, für die eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist, beim Verlassen des Schiffes entweder in ein einem Tresor an Bord aufbewahrt oder mit nach Hause genommen und dort in einem Tresor aufbewahrt werden.
Rechtsgrundlage ist der neu gefasste § 36 des Waffengesetzes. Das Aufbewahren in einem einfachen verschlossenen Behältnis reicht danach nicht mehr aus. Aus § 36 Abs. 2 WaffenG ergibt sich, dass das getrennte Aufbewahren von Signalwaffe und Munition ebenfalls nicht ausreicht.
(Waffengesetz v. 11. 10. 02, BGBl 2002 I, Nr. 73, S. 3970, m. Änd. V. 19. 12. 2002, BGBl. 2002 I, Nr. 86, S. 4592 m. Ber. v. 19. 9. 2003, BGBl 2003 I, Nr. 49,, S. 1957)


Hamburg, den 13. Mai 2004
Hamburger Segler-Verband e. V.