Stammcrew bei CLIPPER auf einem Traditionsschiff

Ohne sie legt kein Schiff ab. Als Stammcrew bezeichnet wir die ehrenamtliche Schiffsführung, die die nautische, technische und kulinarische Verantwortung inne hat. Sie besteht aus:

  • dem Kapitän oder der Kapitänin
  • drei Steuerleuten
  • einem Maschinisten oder einer Maschinistin
  • einem Koch oder einer Köchin

Alle CLIPPER-Schiffe sind so getakelt, dass die Segel von Deck bedient werden können und somit kein Zwang besteht, bei Wind und Wetter in die Masten zu aufzuentern. Daher fallen Toppsgasten und andere Posten weg, die auf anderen Traditionsschiffen für den Segelbetrieb nötig sind. Einzig ein*e Wachführer*in kann ernannt werden, um ein Bindeglied zwischen Stammbesatzung und Deckshands zu bilden und den/die Steuermann*frau zu unterstützen.

Die nautische und technische Stammcrew benötigt ein Befähigungsnachweis (dazu weiter unten mehr). Doch auch die Köche auf den CLIPPER-Schiffen verstehen ihr Handwerk: Sie werden von erfahrenen Kollegen eingewiesen und tragen zu einem harmonischen Bordalltag bei.

Stammcrew in Ausbildung

Hat jemand die Absicht, auch als Teil der Stammcrew an Bord Verantwortung zu übernehmen, wird er oder sie an Bord als Anwärter geführt. Die Ausbildung findet vereinsseitig vor allem an Bord während der Segeltörns statt. Traditionelle Seemannschaft wird hier direkt in der Praxis vermittelt und vertieft.

Unsere vier unterschiedlichen Segelschiffe bieten einen breiten Einblick in die vielfältigen technischen und nautischen Aufgaben auf einem Traditionsegelschiff. So macht es Sinn die Anwärter-Zeit auch auf mehreren Schiffen zu verbringen.

Info zu Befähigungsnachweisen:

Die rechtlichen Vorraussetzungen für die Besetzung unserer Schiffe ist in der Sportseeschifferscheinverordnung festgelegt. Jedes Schiff verfügt über ein entsprechendes Schiffsbesatzungszeugnis.

Nautische Stammcrew

Vorraussetzung für die nautische Stammcrew, wie der oder die Kapitän*in, sowie für die Steuerleute ist:

  • Patent aus der Berufsschifffahrt, d.h. mit aktuell gültigem nautischem STCW-Patent
  • Sportseeschifferschein (SSS) bzw. Sporthochseeschifferschein (SHS) mit dem Zusatzeintrag der Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen als Schiffer
  • Funkzeugnis: Short Range Certificate (SRC) oder ein Long Range Certificate (LRC) (je nach Schiff)
  • Fach­kunde­nach­weis für See­not­signal­mittel (FKN): „Kleiner Pyroschein“ (mind. eine Person an Bord)
  • Kleiner (16h) bzw. großer (40h) Medizinischer Wiederholungslehrgang

zusätzlich ist alle zwei Jahre die Seediensttauglichkeit nachzuweisen.
(Info: https://www.deutsche-flagge.de)

Technische Stammcrew

Vorraussetzung für die technische Stammcrew, also Maschinist oder Maschinistin ist:

  • Patent aus der Berufsschifffahrt, also mit aktuell gültigem technischem STCW-Patent
  • Befähigungsnachweis als Maschinist auf Traditionsschiffen

Zusätzlich ist die Seediensttauglichkeit nachzuweisen. (Info: https://www.deutsche-flagge.de)

Koch oder Köchin

Pro Reise ist üblicherweise ein Koch oder eine Köchin an Bord für die Verpflegung zuständig.
Dafür ist kein „Erfahrungsnachweis“ oder ähnliches nötig. Es sollte aber eine gewisse Erfahrung vorhanden sein, bis zu 36 Personen tagtäglich zu Versorgen. Dazu werden auch Mitdegler von ihren Wachen befreit und der Kombüse für einen Tag zugeteilt.

Die Anmeldung zu den Törns erfolgt über die Stammcrewplaner, dies sind:

Stammcrew Amphitrite und Johann SmidtHeiner Grübmeyer
Stammcrew Albatros und Seute DeernKay Andersen (Lale)