Neue Beitragsordnung

Gültig ab 1.1.2025                                                                                                                      

KlasseMitglieds-StatusMit LE*Ohne LE*
1Neumitglieder im ersten Beitragsjahr30,00 €40,00 €
2Jugendliche (bis zum 27. Lebensjahr)50,00 €60,00 €
3Erwachsene ab dem 28. Lebensjahr110,00 €120,00 €
4Ehepartner/Lebensgefährten eines Vollzahlers (auf Antrag)80,00 €90,00 €
5Familien (2 Erwachsene und alle Kinder bis zum 27. LJ) (auf Antrag)195,00 €205,00 €
6Juristische Personen400,00 € – – –
7Passive Mitgliedschaft nach 25 aktiven Beitragsjahren und mindesten
65 Jahre alt (auf Antrag)
50,00 €60,00 €
8Schulklassen  pro Teilnehmer im ersten Beitragsjahr15,00 € – – –
9Gemeinnützige Vereine auf Gegenseitigkeit0,00 €– – –

*LE = Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

  • Alleinerziehende können beantragen, dass ihre Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) beitragsfrei gestellt werden.
  • Die Mitgliedsklassen 4, 5 und 7 werden nur auf Antrag gewährt und gelten immer ab dem auf den Antrag folgenden Beitragsjahr.
  • Voraussetzung für Punkt 7 ist, dass aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen keine Teilnahme an Segeltörns mehr möglich ist.
  • Alle Kinder, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, werden in Mitgliedsklasse 3 eingestuft.
  • In Zweifelsfällen behält sich der Schifferrat die Entscheidung über die Gewährung einer Ermäßigung vor.
  • Kündigt der vollzahlende Partner (Mitgliedsklassen 4), erlischt die Ermäßigung für den anderen Partner.
  • Gleiches gilt für die Mitgliedsklasse 5. Künder der Alleinerziehende, so werden die Kinder in Mitgliedsklasse 2 eingestuft.
>> Alte Beitragsordnung

Gültig von 1.1.2017 – 31.12.2024

  Mit LE* €Ohne LE* €
1. Neumitglieder im ersten Beitragsjahr 20,- 30,-
2. Jugendliche (bis zum 27. Lebensjahr) 40,- 50,-
3. Erwachsene ab dem 28. Lebensjahr95,-105,-
4. Ehepartner/Lebensgefährten eines Vollzahlers (auf Antrag)70,-80,-
5. Familien (2 Erwachsene und alle Kinder bis zum 27. LJ) (auf Antrag)175,-195,-
6. Juristische Personen350,-— 
7. Passive Mitgliedschaft nach 25 aktiven Beitragsjahren
 und mindesten bis 65 Jahre alt (auf Antrag)

50,-

60,-
8. Schulklassen pro Teilnehmer15,-— 
9. Gemeinnützige Vereine auf Gegenseitigkeit0,-— 

*LE = Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren

  • Alleinerziehende können beantragen, dass ihre Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) beitragsfrei gestellt werden.
  • Die Mitgliedsklassen 4, 5 und 7 werden nur auf Antrag gewährt und gelten immer ab dem auf den Antrag folgenden Beitragsjahr.
  • Voraussetzung für Punkt 7 ist, dass aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen keine Teilnahme an Segeltörns mehr möglich ist.
  • Alle Kinder, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, werden in Mitgliedsklasse 3 eingestuft.
  • In Zweifelsfällen behält sich der Schifferrat die Entscheidung über die Gewährung der Ermäßigung vor.
  • Kündigt der vollzahlende Partner (Mitgliedsklassen 4), erlischt die Ermäßigung für den anderen Partner.
  • Gleiches gilt für die Mitgliedsklasse 5. Künder der Alleinerziehende, so werden die Kinder in Mitgliedsklasse 2 eingestuft.